Die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesem Jahr war deutlich unterzeichnet. Der stockende Ausbau werde durch die mögliche Erlösabschöpfung noch verstärkt, heißt es vom Hamburger Energieversorger Lichtblick. daher sei eine höhere EEG-Vergütung und eine Übergewinnsteuer – statt der geplanten Erlösabschöpfung –notwendig.
Von den ursprünglich anvisierten 1200 Megawatt aufgrund der letzten Ausschreibungsrunde Gebote mit einem Gesamtvolumen von 609 Megawatt einen Zuschlag von der Bundesnetzagentur. Allerdings war das ausgeschriebene Volumen bereits im Vorfeld auf 890 Megawatt reduziert worden. Die Abgabefrist für die Photovoltaik-Ausschreibungen war Anfang November und damit vor der Bekanntgabe einer möglichen Erlösabschöpfung im Strommarkt. „Wenn die Investitionsbereitschaft bereits vor der Erlösabschöpfung so nachlässt, wird der Markt im nächsten Jahr versiegen. Der Photovoltaik-Ausbau 2023/2024 wird weitestgehend gestoppt – Deutschland läuft in einer Ausbau-Lücke“, erklärt Lichtblick-Chefjurist Markus Adam.
Eine zunächst vorgesehene Änderung des EEG mit höheren Vergütungssätzen für Photovoltaik-Projekte wurde Ende November vom Kabinett gekappt. Sie Krieg kurzzeitig im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse vorgesehen . Dies sei ein fatales Signal für den so dringend benötigten Turbo-Ausbau der Erneuerbaren, heißt es von Lichtblick weiter. Das Unternehmen fordert eine Erhöhung der EEG-Vergütung, um den inflationsbedingt gestiegenen Hardware- und Service-Kosten bei der Errichtung von Erneuerbaren-Anlagen Rechnung zu tragen.
„Außerdem braucht es statt der erzielten Erlösabschöpfung eine Übergewinnsteuer für Erneuerbare“, so Adam. Statt riskante Eingriffe in die Wertschöpfungskette und die Großhandelsmärkte in Anspruch genommen, solle der Staat die tatsächlichen, durch die Krise gestiegenen Gewinne der Anlagenbetreiber zusätzlich besteuern. Vorbild könnte die geplante Zusatzsteuer für die Erdgas-, Kohle- und Ölindustrie sein.
Das Unternehmen ist daher der Auffassung, dass der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Erlösobergrenze im deutschen Strommarkt umgesetzt werden soll, gegen EU-Recht verstößt und die Eigentumsgarantie verletzt. Es beruft sich dabei auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten und erwägt eine Klage, hieß es Ende November.
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