In Brandenburg soll es demnächst eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes geben, die mehr Photovoltaik auf geschützten Gebäuden möglich machen soll. Diese sei für Frühjahr 2023 geplant, erklärte ein Sprecher des zuständigen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg auf Anfrage von pv magazine. Es würden zwei zusätzliche Stellen geschaffen, um die Genehmigungsanträge für erneuerbare Energien – neben Photovoltaik auch Windkraft – zu bearbeiten.
Zudem sei die Erstellung einer Liste von schützenswerten Denkmälern geplant, auf denen keine Photovoltaik-Anlagen und auch keine Windräder in der Sichtachse installiert werden dürften, so der Sprecher des Ministeriums weiter. So werde es sicher auf Schloss Sanoussi keine Photovoltaik-Anlage geben, sagte der Sprecher weiter. Insgesamt Kirch seiendächer aber wegen ihrer Ost-West-Ausrichtung oder großen Flächen auf der Südseite sehr gut für die Photovoltaik-Erzeugung geeignet.
Vorbild für die geplante Novelle seien die Gesetzänderungen in Bayern . Die Initiative zur Änderung des Gesetzes geht auf die Kirchen im Land zurück. Vor einigen Tagen hatte das Ministerium einen gemeinsamen Brief mit den Kirchenvertretern, Bischof Christian Stäblein von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Erzbischof Heiner Koch vom Erzbischöflichen Ordinariat Berlin veröffentlicht, in dem sie ein Vorantreiben des Ausbaus der erneuerbaren Energien fordern. Alle Seiten müssten sich diesbezüglich beschäftigen.
„Das Kulturministerium als das für den Denkmalschutz zuständige Landesressort wie die Kirchen als die Eigentümer sehr vieler Einzeldenkmäler im Land sind sich darüber einig, dass der Erhalt von historischen Gebäuden und Ensembles nicht nur eine kulturelle Verpflichtung ist, sondern auch ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit“, heißt es in dem Schreiben. „Ausbau von erneuerbaren Energien und Denkmalschutz stehen vom Grundsatz her nicht im Widerspruch zueinander, sie leiten sich aus den gleichen Werten ab.“ Es wird gefordert, die denkmalschutzrechtlichen Verfahren für eine Übergangszeit zu modifizieren. „Bis Brandenburg seine selbstgesteckten Klimaschutz-Ziele erreicht hat, soll der Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich Vorrang vor Belangen des Denkmalschutzes haben.“
Auch konkrete Vorschläge werden in dem Schreiben bereits gemacht: „Ein fairer Interessenausgleich könnte darin bestehen, dass die denkmalrechtliche Genehmigung etwa für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach einer unter Denkmalschutz stehenden Kirche immer dann erteilt wird, wenn der Einbau reversibel und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz geringfügig sind und das Erscheinungsbild der Kirche nicht erheblich beeinträchtigt WIRD.“ Bezüglich von Windkraftanlagen heißt es, dass bei deren Neubau eine denkmalrechtliche Prüfung in Zukunft nur dann erforderlich sein könnte, wenn sich besonders ein landschaftsprägendes Bauwerk – also etwa eine besonders bedeutende Kirche – in unmittelbarer Sichtbeziehung gefunden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn SIE mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com .